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Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien, Österreich

+43 1 395 74 62

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Cookie-Richtlinie

Transparente Informationen über Cookies und vergleichbare Speichertechnologien.

1. Verantwortlicher und Zweck dieser Richtlinie

Diese Cookie-Richtlinie erläutert die Verwendung von Cookies und vergleichbaren Speicher- oder Zugriffstechnologien auf der Website von Lorvessian Grandstay GmbH, Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien, Österreich. Sie ergänzt die Datenschutzerklärung und soll transparent erklären, welche Technologien in der aktuellen Projektversion eingesetzt werden und welche Regeln gelten, falls der Funktionsumfang später erweitert wird.

2. Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Datensätze, die eine Website über den Browser auf einem Endgerät speichern oder auslesen kann. Sie können beispielsweise eine zufällige Kennung, Spracheinstellungen, Sitzungsinformationen oder technische Präferenzen enthalten. Je nach Zweck können Cookies nur für die Dauer einer Browsersitzung bestehen oder bis zu einem festgelegten Ablaufdatum auf dem Endgerät gespeichert bleiben.

Neben klassischen HTTP-Cookies existieren vergleichbare Technologien wie Local Storage, Session Storage, IndexedDB oder andere clientseitige Speichermechanismen. Auch technische Zugriffe auf Informationen, die bereits auf einem Endgerät gespeichert sind, können rechtlich relevant sein. Deshalb verwendet diese Richtlinie den Begriff „Cookies“ teilweise als verständliche Sammelbezeichnung, obwohl die konkrete Technik unterschiedlich sein kann.

3. Rechtlicher Rahmen in Österreich

Für das Speichern von Informationen auf Endgeräten oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen ist in Österreich insbesondere § 165 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021 zu berücksichtigen. Danach ist für nicht technisch notwendige Speicher- oder Zugriffsvorgänge grundsätzlich eine aktive Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen erforderlich. Eine Ausnahme besteht insbesondere dann, wenn die technische Speicherung oder der Zugriff ausschließlich der Übertragung einer Nachricht dient oder unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen.

Soweit im Zusammenhang mit Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten zusätzlich die Anforderungen der DSGVO. Dann ist insbesondere zu prüfen, welche Rechtsgrundlage für die anschließende Datenverarbeitung besteht, welche Informationen nach Art. 13 oder 14 DSGVO bereitzustellen sind und ob Empfänger oder Drittlandübermittlungen betroffen sind.

4. Aktueller technischer Stand der Website

Die ausgelieferte Projektversion ist als lokaler statischer Webauftritt aufgebaut. Sie lädt keine externen Analyse-, Werbe-, Social-Media- oder Trackingdienste und enthält keine externen Skripte, Stylesheets, Webfonts oder Bilder, die beim Seitenaufruf Daten an Drittanbieter übertragen würden. Nach dem derzeitigen technischen Stand sind keine nicht notwendigen Tracking- oder Marketing-Cookies in das Frontend integriert.

Das lokale Skript assets/js/main.js lädt die Datei adress.json aus demselben Projekt, um die hinterlegten Angaben zum Unternehmen und zur Anschrift einheitlich in Elemente mit data-company beziehungsweise data-address einzusetzen. Dieser Vorgang dient der Darstellung der Website und setzt selbst keinen Cookie. Das mobile Menü und die lokale Formularvalidierung verwenden ebenfalls keine dauerhaften Tracking-Kennungen.

5. Technisch notwendige Technologien

Technisch notwendige Cookies oder vergleichbare Speichertechnologien können ohne eine Einwilligung zulässig sein, wenn sie unbedingt erforderlich sind, um eine ausdrücklich angeforderte Funktion bereitzustellen. Beispiele können bei anderen technischen Ausbaustufen etwa eine kurzfristige Sitzung, eine Sicherheitsfunktion, eine Lastverteilung oder eine vom Nutzer gewählte Datenschutzeinstellung sein. Ob eine konkrete Technologie tatsächlich notwendig ist, muss anhand ihrer realen Funktion beurteilt werden und darf nicht nur nach ihrer Bezeichnung entschieden werden.

In der aktuellen ausgelieferten Frontend-Version ist kein allgemeines Cookie-Banner erforderlich, solange keine einwilligungspflichtigen Technologien ergänzt werden. Wird der technische Stand verändert, muss diese Einschätzung erneut vorgenommen werden.

6. Funktionale und Komfort-Technologien

Funktionale Technologien können dazu dienen, freiwillig gewählte Einstellungen über einen Seitenaufruf hinaus zu speichern, beispielsweise Anzeigepräferenzen oder Komfortoptionen. Solche Funktionen sind in der aktuellen Projektversion nicht als dauerhafte Speichermechanismen implementiert. Werden sie später ergänzt, ist zu prüfen, ob sie für einen ausdrücklich angeforderten Dienst unbedingt erforderlich sind oder erst nach einer Einwilligung aktiviert werden dürfen.

7. Statistik und Reichweitenmessung

Analyse- oder Statistikdienste können Informationen über Seitenaufrufe, Endgeräte, Interaktionen und Nutzungsverläufe verarbeiten. In der ausgelieferten Projektversion ist kein externer Analysedienst eingebunden und es werden keine Analyse-Cookies gesetzt. Wird später eine Reichweitenmessung ergänzt, müssen Zweck, Anbieter, eingesetzte Kennungen, Speicherdauer, Empfänger, mögliche Drittlandübermittlungen und die erforderliche Rechtsgrundlage vor Aktivierung geprüft und transparent dokumentiert werden.

8. Marketing und Profilbildung

Marketing-Cookies und ähnliche Technologien können dazu verwendet werden, Nutzer über mehrere Seiten oder Dienste hinweg wiederzuerkennen, Interessenprofile zu bilden oder personalisierte Werbung auszuspielen. Solche Funktionen sind in dieser Projektversion nicht integriert. Sie dürfen nicht allein deshalb aktiviert werden, weil ein externer Anbieter sie standardmäßig bereitstellt. Vor einem zukünftigen Einsatz ist eine gesonderte rechtliche und technische Prüfung erforderlich; soweit eine Einwilligung notwendig ist, muss sie vor der Aktivierung eingeholt werden.

9. Einwilligung und Consent-Management

Wenn zukünftig einwilligungspflichtige Cookies oder vergleichbare Technologien eingesetzt werden, muss die Einwilligung vor dem Setzen oder Auslesen dieser Technologien eingeholt werden. Die Entscheidung muss freiwillig sein. Ablehnen darf nicht unnötig schwieriger sein als Zustimmen, und eine Einwilligung darf nicht durch vorangekreuzte Auswahlfelder oder bloße Untätigkeit erzeugt werden.

Eine erteilte Einwilligung muss für die Zukunft widerrufbar sein. Ein später eingesetztes Consent-Management sollte die Auswahl nachvollziehbar dokumentieren, nur die wirklich erforderlichen Informationen speichern und nach einem Widerruf verhindern, dass die betroffenen nicht notwendigen Technologien erneut ohne Zustimmung aktiviert werden.

10. Speicherdauer

Die Speicherdauer hängt von der jeweiligen Technologie ab. Sitzungscookies werden typischerweise beendet, wenn die Browsersitzung geschlossen wird. Dauerhafte Cookies verbleiben bis zum vorgesehenen Ablaufdatum oder bis sie manuell gelöscht werden. Eine pauschal längere Laufzeit ist nicht gerechtfertigt, wenn der Zweck auch mit einer kürzeren Speicherdauer erreicht werden kann.

Da die aktuelle Projektversion keine nicht notwendigen Cookies setzt, gibt es derzeit keine Liste konkreter Tracking-Cookie-Laufzeiten. Werden später Cookies ergänzt, muss die Cookie-Richtlinie um die tatsächlichen Namen oder Kategorien, Zwecke, Anbieter und Laufzeiten erweitert werden. Diese Informationen dürfen nicht aus einem Muster übernommen werden, sondern müssen der real eingesetzten Technik entsprechen.

11. Drittanbieter und externe Einbindungen

Die vorliegende Version enthält keine extern geladenen Frontend-Ressourcen. Deshalb werden beim bloßen Laden der Seiten keine Drittanbieter über externe Schriftarten, Social-Media-Plugins, Analysebibliotheken oder eingebettete Medien angesprochen. Werden solche Dienste später ergänzt, kann bereits der Abruf einer externen Ressource technische Daten wie eine IP-Adresse an den jeweiligen Anbieter übertragen.

Vor einer externen Einbindung muss deshalb geprüft werden, ob sie wirklich erforderlich ist, ob eine lokale Alternative besteht und welche datenschutzrechtlichen Folgen entstehen. Bei Diensten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums müssen zusätzlich die Regeln für Drittlandübermittlungen beachtet werden.

12. Browser-Einstellungen und Löschen von Cookies

Die meisten Browser bieten Einstellungen, mit denen gespeicherte Cookies angezeigt, gelöscht oder blockiert werden können. Nutzer können häufig auch festlegen, dass Cookies nach dem Schließen des Browsers entfernt oder Cookies bestimmter Websites abgelehnt werden. Die genaue Bedienung hängt vom verwendeten Browser und dessen Version ab.

Das vollständige Blockieren aller Cookies kann bei Websites, die technisch notwendige Sitzungs- oder Sicherheitscookies verwenden, zu Funktionseinschränkungen führen. Bei dieser aktuellen statischen Projektversion sind wesentliche Darstellungsfunktionen nicht von nicht notwendigen Cookies abhängig.

13. Local Storage und Session Storage

Local Storage und Session Storage sind browserseitige Speicherbereiche, die nicht automatisch mit jeder HTTP-Anfrage an einen Server übertragen werden. Dennoch können darin gespeicherte Informationen personenbezogen oder anderweitig rechtlich relevant sein. Die aktuelle Projektversion nutzt diese Speichermechanismen nicht für Tracking, Profilbildung oder Marketing. Bei einer späteren Nutzung sind Zweck, Notwendigkeit, Speicherdauer und Rechtsgrundlage ebenso sorgfältig zu prüfen wie bei klassischen Cookies.

14. Änderungen am technischen Funktionsumfang

Jede neue Analysebibliothek, externe Einbettung, Marketingfunktion, Chat-Funktion, Kartenintegration, Reservierungsplattform oder andere Drittanbieterkomponente kann die Cookie- und Datenschutzlage verändern. Vor einer Veröffentlichung solcher Änderungen ist deshalb nicht nur die sichtbare Website, sondern auch der Netzwerkverkehr und die clientseitige Speicherung zu prüfen. Eine Cookie-Richtlinie ist nur dann zuverlässig, wenn sie den tatsächlichen technischen Stand widerspiegelt.

15. Verhältnis zur Datenschutzerklärung

Diese Cookie-Richtlinie beschreibt vor allem Speicher- und Zugriffstechnologien auf dem Endgerät. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten ergänzend die Informationen der Datenschutzerklärung, insbesondere zu Verantwortlichem, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechten. Beide Dokumente sind über den Footer der Website erreichbar.

16. Kontakt und Aktualisierung

Fragen zur Verwendung von Cookies oder vergleichbaren Technologien können an Lorvessian Grandstay GmbH, Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien, Österreich, Telefon +43 1 395 74 62 oder E-Mail info@lorvessian-grandstay.com gerichtet werden. Diese Richtlinie wird angepasst, wenn sich der technische Funktionsumfang oder die rechtlichen Anforderungen ändern. Stand: August 2026.

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